#KeineTatOhneKonsequenz, Die Tour

Bayern-SPD fordert Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern – BR24

Zum Petitionsupdate: LINK

Liebe Unterstützer*innen,
wie die Überschrift verrät: wir ALLE wirken !!!
Aber: Die bisherigen Reaktionen aus SPD und bayerischem Justizministerium sind gar nicht erfreulich!!!

München: Die SPD im bayerischen Landtag fordert, die Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten mit minderjährigen Opfern abzuschaffen. Den Tätern solle immer bewusst sein, dass sie bis an ihr Lebensende zur Rechenschaft gezogen werden könnten, so die kirchenpolitische Sprecherin Stachowitz. Außerdem sei es eine Frage der Gerechtigkeit. Die Täter zu kennen, aber nicht bestrafen zu können, sei eine unerträgliche Situation für die Opfer, so Stachowitz weiter. Zuvor war bekannt geworden, dass knapp anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche in Bayern keine einzige Anklage erhoben worden ist. Wie aus Zahlen der Generalstaatsanwaltschaften hervorgeht wurden bis auf vier Ermittlungen, die noch laufen, alle anderen eingestellt.

Quelle: B5 aktuell Nachrichten, 19.01.2020 14:30 Uhr

Eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung der großen Missbrauchsstudie der katholischen Kirche haben die Behörden in Bayern in keinem einzigen Fall Anklage erhoben.

…fast alle Ermittlungen gegen verdächtige Kirchenleute wegen sexuellen Missbrauchs sind eingestellt worden…

Ein Drittel der Beschuldigten ist inzwischen gestorben
Die Gründe für die Einstellungen der Ermittlungen waren in der Regel Verjährung oder die Tatsache, dass es nicht für einen hinreichenden Tatverdacht reichte.

Reaktionen aus SPD und bayerischem Justizministerium
Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Diana Stachowitz, hat die Staatsregierung aufgefordert, im Bund für eine Abschaffung der Verjährungsfristen einzutreten. Diese Forderung wurde von der SPD-Fraktion inzwischen als Einzelmeinung bezeichnet. Sie spiegle nicht die Beschlusslage wider.

Unterdessen hat das bayerische Justizministerium auf BR-Anfrage auf die Forderung reagiert: Die bayerische Staatsregierung habe sich lange für eine Verlängerung der Verjährungsvorschriften in Fällen sexuellen Missbrauchs eingesetzt. Es sei deshalb „auch ein Erfolg der bayerischen Rechtspolitik, dass die Verjährung des sexuellen Kindesmissbrauchs (zehn Jahre bei einfachem und 20 Jahre bei schwerem Missbrauch) nunmehr erst mit der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt“, schreibt das bayerische Justizministerium. Es verweist darauf, dass es bislang im deutschen Recht nur bei Mord keine Verjährungsfristen gebe.

Quelle: br.de, 19.01.2020 18:16 Uhr

Soso, da will das bayerische Justizministerium uns die Verlängerung der Verjährungsvorschriften als Erfolg verkaufen?  Ich fasse es nicht!!!

Mit meinem Team, dem Tour41 e.V. nehme ich hierzu wie folgt Stellung:


Die gesetzlichen Anpassungen der letzten Jahre, bei denen sich die Politik halbherzig für die kleineste Lösung entschied (die Verlängerung der Ruhefrist; vgl. Gutachten Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie), reichen bei Weitem nicht aus. Die Regelungen sind dermaßen unübersichtlich, dass selbst Fachleute unterschiedlichste Auskünfte erteilen und Fehldeutungen und Fehlinformationen eher die Regel als die Ausnahme sind.

Die Verjährung ist an das zu erwartende Höchstmaß der Strafe gebunden. Die Einordnung des Straftatbestandes wird durch den Staatsanwalt vorgenommen und somit die Verjährung bestimmt. Es gilt die Gesetzeslage, die zum Zeitpunkt der Tat in Kraft war.          

Die neue Gesetzeslage mit Verlängerung der Ruhefrist bis zum 30. Lebensjahr gilt für alle Fälle ab dem 27. Januar 2015 und alle Fälle, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Bis die Anwendung dieser Regelung greift vergehen Jahre! Jahre in denen Täter ihr Werk weiter ungestört verrichten können, sind doch Einmaltäter hier eher die Ausnahme!

Was ist mit den vielen Tätern, die aufgrund eingetretener Verjährung einfach straffrei weitermachen? Auch im Bereich der familiären, oft generationsübergreifenden Dynamiken ist Verjährung besonders fatal. Wie soll sich etwas verändern, wenn dem nicht Einhalt geboten werden kann?

Die Ruhefrist bis zum 30. Lebensjahr stellt auf das Leben bzw. Überleben des Opfers ab. Was ist im nicht seltenen Fall von Suizid oder anderweitigem Grund des vorzeitigen Ablebens? Hier greift keine Ruhefrist!         

Aufarbeitung ist ein wichtiges Unterfangen und Grundlage für Erneuerung. Aber was bedeutet es für Betroffene und Täter, wenn aufgearbeitet wird, aber trotz bewiesener und vielleicht sogar durch den Täter eingeräumter Tatbestände keine Konsequenzen folgen? Signalwirkung???

Liebe SPD-Fraktion Bayern, die Forderung Ihrer Kollegin Diana Stachowitz, nach einer Abschaffung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch ist gewiss keine Einzelmeinung! Das zeigt diese Petition hier!

Danke euch! Unser Kampf zeigt Wirkung! Immer wieder wird unsere Forderung auch durch einzelne Politiker gestützt. Wir werden Sie alle überzeugen! Es geht sie ALLE etwas an!

Wir machen weiter Druck! Mit euch!

Bitte zum ersten, zweiten und dritten:

  1. Teilt meine Petition change.org/missbrauch
  2. Erzählt von uns www.tour41.net/
  3. und davon wieviele wir sind


Euer Markus
von und mit dem Tour41 e.V.

Danke euch! Danke Frau Diana Stachowitz!

#KeineTatOhneKonsequenz – Weg mit der Verjährungsfrist!

Comment (1)

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Swantje Schmidt

22. Januar 2020

Warum eigentlich nur die Verjährung bei Kindesmissbrauch und nicht generell bei sexuellen Missbrauch? Denn ich würde sowohl als Kind wie auch als Junge Erwachsene missbraucht und das ist jetzt beides verjährt und kann bzw. könnte es damals nicht mehr anzeigen.