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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen

Ein Schritt in die richtige Richtung. Mit einem neuen Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Das Kabinett hat dem Entwurf zugestimmt.

Nicht im Gesetzentwurf geregelt ist die Zukunft des Fonds sexueller Missbrauch, dem laut einer Stellungnahme des Bundesrechnungshofs die Abwicklung droht. Dieser Fonds ist für viele Betroffene eine unverzichtbare Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend.

Die zentralen Punkte des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sind:

  1. Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene:
    • Erwachsene, die in ihrer Kindheit Missbrauch erfahren haben, sollen künftig Zugang zu Erziehungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten der Jugendämter erhalten.
    • Jugendämter werden verpflichtet, diese Akten jahrzehntelang aufzubewahren und Betroffenen Zugang und Auskünfte zu gewähren.
  2. Verankerung und Aufwertung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM):
    • Der/die Beauftragte, aktuell Kerstin Claus, wird künftig vom Bundestag gewählt und erstattet regelmäßig Bericht über das Ausmaß von Missbrauch sowie Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen.
  3. Unterstützungsangebote für Betroffene:
    • Ein Netz von Beratungsstellen wird eingerichtet, um Betroffene bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen zu unterstützen.
  4. Forschung und wissenschaftliche Untersuchung:
    • Ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird gegründet, dessen Ergebnisse in Berichte einfließen sollen.
  5. Prävention und Schutzkonzepte:
    • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird gemeinsam mit den Bundesländern verpflichtet, Präventionsinformationen und Medienangebote zu entwickeln.
    • Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen eigene Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen.
    • Die BZgA unterstützt diese Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/gesetzesvorhaben/kabinett-schutz-sexuelle-gewalt-2289088

Somit ist bislang weiter unklar, ob und wie lange der Fonds sexueller Missbrauch erhalten bleibt.

Steffi & das Tour41-Team