Der Tour41 e.V., Die Tour, Seelen kann man nicht kleben

Kindeswohl und Tatverfolgung nicht vereinbar!

Kindeswohlgefährdung und unterlassene Hilfeleistung durch gerichtliche Anordnung

Ein heute 9-jähriger Junge musste in Münster 4 Jahre auf einen Prozesstermin warten, während der Täter auf freiem Fuß war. Von einer Therapie wurde seitens des Gerichts abgeraten, um die mögliche Zeugenaussage nicht zu gefährden!
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/verschleppter-missbrauchsprozess-100.html

Wer jetzt denkt, dies sei ein ungewöhnlicher Einzelfall, der irrt. Denn dieses Gebaren ist seit Jahrzehnten justizieller Standard! Was von Experten längst widerlegt wurde, hält sich hartnäckig im Justizapparat: Wer über seine Erlebnisse spricht oder gar eine Therapie macht, wird als Zeuge unbrauchbar. Man unterstellt hier einmal pauschal eine verfälschte Aussage. Glaubwürdigkeitsgutachten werden lediglich von den Opfern, nie aber von den Täterinnen und Tätern eingeholt. Nur die Geschädigten müssen ihre Glaubwürdigkeit beweisen.

Das Dilemma bei der strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Gewalt (nicht nur) gegen Kinder ist längst hinreichend bekannt. Doch trotz der unzähligen bekannt gewordenen Fälle hat die Justiz vielerorts nicht dazugelernt. Wen wundert´s! Es geht schließlich im Strafverfahren nicht um die Rechte und Gesundheit der Opfer, sondern ausschließlich um die Verfolgung der Tat. Dabei fordern Fachstellen und Opferverbände schon seit langem eine kindgerechte Justiz. Konzepte und Methoden gibt es. Die Umsetzung erfolgt aber leider sehr schleppend und mit wenig Elan.

Der Staat gefährdet hier wissentlich und in erheblichem Ausmaß das Kindeswohl und macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Auch Strafvereitelung könnte man hier anführen, denn aus den ausgeführten Gründen entscheiden sich viele Bezugspersonen gegen eine Strafanzeige und für das Wohl des Kindes. Nicht immer liegt die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten. Wird, wie im vorliegenden Fall, von anderer Seite Anzeige erstattet, hat man keine Wahl. Es besteht die Pflicht zur Mitwirkung.

Statistisch gesehen wird davon ausgegangen, dass nur etwa jeder 20. Fall überhaupt zur Anzeige kommt. Der Prozentsatz der Verurteilungen liegt in einem kaum nennenswerten Bereich.

Es gibt viel mehr zu berichten und noch viel mehr zu tun. Wenn wir der Pandemie der sexualisierten Gewalt gegen Kinder endlich entschlossen entgegentreten wollen, müssen wir endlich hinsehen und handeln. In allen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders und vor allem im Bereich der justiziellen Auseinandersetzung.

Wir wünschen den Kindern und der Mutter ein gutes unterstützendes Helfersystem und ganz viel Kraft & Energie für die kommende Zeit!

Steffi Lachmann & das Tour41-Team