Die Tour, Fond-Updates

Updates zur Petition ‚Der Fonds sexueller Missbrauch muss erhalten bleiben!‘

29.07.2024
Fonds sexueller Missbrauch führt 3jährige Abrechnungsfrist ein

Ende Juli 2024 wurde für Neuanträge eine 3jährige Abrechnungsfrist eingeführt. Damit kommt der FSM den Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Bundesministeriums für Finanzen nach.

Dem aufmerksamen Leser dürfe aber nicht entgangen sein, dass damit die Zukunft des Fonds noch lange nicht gesichert ist.

Vielmehr liest es sich, als sei die Auflösgung des FSM längst beschlossene Sache und eine Verstetigung für die Zukunft in jedem Fall ausgeschlossen.

Bisher sind uns keine öffentlich zugänglichen Quellen bekannt, die anders lauten oder die auf eine Verstetigung hoffen lassen. Es geht lediglich das Gerücht um, dass die Mittel für den FSM im Haushalt 2025 wieder berücksichtigt sind.

Um Informations- und Planungssicherheit für alle Zuwendungsempfänger zu erhalten, haben wir eine offizielle Anfrage an das Bundesfamilienministerium gestellt.

Wir bleiben dran und werden berichten …

Neues zum Fonds sexueller Missbrauch - Post vom Ministerium

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen

Ein Schritt in die richtige Richtung. Mit einem neuen Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Das Kabinett hat dem Entwurf zugestimmt.

Nicht im Gesetzentwurf geregelt ist die Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch, dem laut einer Pressemitteilung des Bundesrechnungshofs die Abwicklung droht. Dieser Fonds ist für viele Betroffene eine unverzichtbare Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend.

Die zentralen Punkte des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sind:

  1. Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene:
    • Erwachsene, die in ihrer Kindheit Missbrauch erfahren haben, sollen künftig Zugang zu Erziehungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten der Jugendämter erhalten.
    • Jugendämter werden verpflichtet, diese Akten jahrzehntelang aufzubewahren und Betroffenen Zugang und Auskünfte zu gewähren.
  2. Verankerung und Aufwertung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM):
    • Der/die Beauftragte, aktuell Kerstin Claus, wird künftig vom Bundestag gewählt und erstattet regelmäßig Bericht über das Ausmaß von Missbrauch sowie Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen.
  3. Unterstützungsangebote für Betroffene:
    • Ein Netz von Beratungsstellen wird eingerichtet, um Betroffene bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen zu unterstützen.
  4. Forschung und wissenschaftliche Untersuchung:
    • Ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird gegründet, dessen Ergebnisse in Berichte einfließen sollen.
  5. Prävention und Schutzkonzepte:
    • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird gemeinsam mit den Bundesländern verpflichtet, Präventionsinformationen und Medienangebote zu entwickeln.
    • Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen eigene Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen.
    • Die BZgA unterstützt diese Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/gesetzesvorhaben/kabinett-schutz-sexuelle-gewalt-2289088

Somit ist bislang weiter unklar, ob und wie lange der Fonds sexueller Missbrauch erhalten bleibt.

Steffi & das Tour41-Team

Aufruf an Betroffene: Eure Stimme zählt – Teilt Eure Erfahrungen mit dem Fonds Sexueller Missbrauch

Wir möchten Euch ermutigen, Eure Erfahrungen und Geschichten zu teilen, wie der Fonds Sexueller Missbrauch Euer Leben beeinflusst hat. Eure Stimmen sind wichtig, um die Bedeutung des Fonds hervorzuheben und seine Zukunft zu sichern.

Seit 2013 bietet der Fonds Sexueller Missbrauch Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Viele von Euch haben durch diesen Fonds Zugang zu dringend benötigten Therapien, Bildungsmaßnahmen und weiteren Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro erhalten. Diese Hilfe hat vielen von uns ermöglicht, Schritte zur Heilung und zur Verbesserung unserer Lebenssituation zu gehen.

Teilt uns mit, wie der Fonds Euch geholfen hat:

  • Hat eine Therapie durch den Fonds Euch unterstützt, Traumata zu bewältigen?
  • Konnte eine Bildungsmaßnahme Euch neue Perspektiven eröffnen?
  • In welcher Weise hat die finanzielle Hilfe Euer Leben positiv verändert?

Eure Geschichten können dazu beitragen, die Notwendigkeit dieses Fonds und seine fortlaufende Unterstützung durch die Regierung zu verdeutlichen. Eure Erfahrungen sind entscheidend, um politischen Entscheidungsträgern zu zeigen, wie unverzichtbar dieser Fonds für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist.

Bitte sendet uns Eure Erfahrungsberichte zur Veröffentlichung als Text, mit Bild oder als Video an [email protected]  und lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Fonds Sexueller Missbrauch weiterhin vielen von uns die notwendige Unterstützung bietet.

Wir danken Euch für Eure Offenheit und Euren Mut.

Mit solidarischen Grüßen

Steffi & das Tour41-Team