CDU will Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch abschaffen
Zum Petitionsupdate: LINK
Heute machten wir einen Tourstopp vor dem Landgericht Köln. Dort sollte von heute an der Mann vor Gericht stehen, mit dem alles ins Rollen kam. Jörg L. – einer der zentralen Verdächtigen im aktuellen Missbrauchskomplex, dessen Aufdeckung in Bergisch Gladbach begann.
Doch es kam anders: der Gefangenentransport fuhr an Markus Infomobil vorbei, während das Gerichtsgebäude wegen eines Feueralarms evakuiert blieb. Alle Angelegenheiten in Haftsachen wurden für heute abgesagt.
Frustriert von der heutigen Prozessabsage erwartete uns im Postfach eine große Überraschung! Folgende Pressemitteilung:
CDU will Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch abschaffen
Der CDU-Kreisvorstand hat auf Initiative des stellvertretenden CDU Kreisvorsitzenden Christian Buchen einstimmig einen Antrag beschlossen, die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch an Kindern (Strafgesetzbuch §§176 bis 176b) abzuschaffen. Der Antrag wird dem nächsten CDU-Bundesparteitag, der voraussichtlich Anfang Dezember 2020 in Stuttgart stattfinden wird, zur Abstimmung vorgelegt und soll eine entsprechende Gesetzesinitiative in Gang bringen. Der Antrag geht auf den Besuch Buchens der Veranstaltung „OB8!“ des Aktionsbündnis gegen sexuelle Gewalt Tour41 e.V. Mitte Juli in Bergisch Gladbach zurück, an der er auch als Redner gesprochen hat. Er nahm sich mehrere Stunden Zeit, um mit Betroffenen und Angehörigen ins Gespräch zu kommen.
„Mich haben die Gespräche bewegt. Wenn Kinder oder Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch werden, so haben sie Angst, Scham- und Schuldgefühle. Oftmals wird das Unvorstellbare schweigend ertragen. Erst viel später im Erwachsenenalter haben viele Betroffene die Kraft, den Täter oder die Täterin anzuzeigen. “
Christian Buchen
Problematisch ist nicht nur, dass in den meisten Fällen bei einer erst späten Anzeige der Beweis generell schon schwierig zu führen ist, sondern auch die derzeit existierende Verjährungsfrist. Sie stellt in den Augen des CDU Kreisvorstands ein unnötiges und nicht hinnehmbares zusätzliches Hindernis dar. Betroffene fühlen sich nicht ernst genommen. Die Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft sind handlungsunfähig, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Die Täter können unbehelligt weitermachen. Das darf nicht sein! Das Aktionsbündnis gegen sexuelle Gewalt Tour41 e.V. kämpft schon seit Jahren für die Abschaffung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch an Kindern. Das Engagement des Vereins wird auch von den Landesministern Herber Reul und Peter Biesenbach unterstützt. Mit dem jetzt beschlossenen Antrag an den CDU-Bundesparteitag unterstützt auch die CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis das Aktionsbündnis konkret. Die CDU steht auch hier vor Ort in Sachen Kindesmissbrauch zu einer Null-Toleranz -Politik:
„Da in Bergisch Gladbach die Ermittlungen zu einem großen internationalen Kinderschänder-Netzwerk begonnen haben, taucht der Name unserer Stadt derzeit regelmäßig negativ in der Presse auf. Das tut einem in der Seele weh. Mit unserem Antrag zur Abschaffung der Verjährungsfrist wollen wir klarmachen: Kein Täter kann sich mehr in Sicherheit fühlen!“
so Buchen.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.08.2020 zum Beschluss
www.cdu-rhein-berg.de
Es ist einfach großartig, dass sich seitens der Politik endlich etwas bewegt!
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Comment (1)
Comments are closed.
Maike Jankowski
Mein vorheriger Kommentar vom 15.8.20 sollte direkt an das Justizministerium gerichtet sein. Dieser auch:
Natürlich gibt es auch noch schwere Verbrechen. Aber Kindesmissbrauch ist für mich Mord (an der Psyche eines Menschen) nicht nur Totschlag und nicht nur der Psyche des Kindes, es bleibt ein Leben lang haften und in Erinnerung, was man als Kind erlebt hat. Oft ist es den Opfern ein Leben lang nicht möglich, anderen zu vertrauen, es entwickeln sich verschiedene psychische Störungen.
Daher ist es absolut notwendig, die Verjährungsfrist abzuschaffen, wenn der Täter es einmal macht, tut er es wieder und dann kann er bestraft werden, wenn ein weiteres, späteres Opfer sich meldet. Ich finde es in dem Zusammenhang dann auch besser, wenn der Täter sich für beide Taten verantworten müsste. Mit Verjährungsfrist kann er nur für eine Tat belangt werden werden. Deshalb bin ich für die Abschaffung der Verjährungsfrist.