Bundestagspetition

Wurde die Petition schon beim Bundestag eingereicht, nachdem 50.000 Unterschriften erreicht waren?

Die Unterschriftensammlung ist keine gewöhnliche Petition , die den offiziellen Weg über den Petitionsausschuss geht. Denn hier sind die Erfolgsaussichten relativ gering und die Vorgaben sind schwer zu erfüllen.

Siehe Vorgaben und Ablauf einer Petition nach Petitionsrecht (Artikel 17 und 45c Grundgesetz):

Information öffentliche Petition Bundestag:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html

Information Quorum:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.quorum.html

Ablauf Petitionsverfahren:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.Verfahrensschritte.html

Den größeren Erfolg versprechen wir uns über die hohe Anzahl von Unterschriften, durch die Druck auf die Politik entsteht.

Je mehr Menschen sich mit dem Thema befassen, desto eher kann sich auch in Sachen Gesetzgebung, Aufklärung, Prävention und Intervention etwas verbessern.

Wir möchten so viele Menschen wie möglich mit dem Thema erreichen!
Nach dem Motto: Der Weg ist das Ziel!

Sinn und Zweck der Unterschriftensammlung ist für uns:
Angestrebte Gesetzesänderung + Öffentlichkeitsarbeit!

Nachtrag: Am 29.06.2020 wurden mehr als 446.000 Unterschriften an die Bundesjustizministerin Frau Christine Lambrecht übergeben!

Kategorie: Unterschriftensammlung

Leave A Comment