

Ende Juli 2024 wurde für Neuanträge eine 3jährige Abrechnungsfrist eingeführt. Damit kommt der FSM den Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Bundesministeriums für Finanzen nach.
Dem aufmerksamen Leser dürfe aber nicht entgangen sein, dass damit die Zukunft des Fonds noch lange nicht gesichert ist.
Vielmehr liest es sich, als sei die Auflösgung des FSM längst beschlossene Sache und eine Verstetigung für die Zukunft in jedem Fall ausgeschlossen.
Bisher sind uns keine öffentlich zugänglichen Quellen bekannt, die anders lauten oder die auf eine Verstetigung hoffen lassen. Es geht lediglich das Gerücht um, dass die Mittel für den FSM im Haushalt 2025 wieder berücksichtigt sind.
Um Informations- und Planungssicherheit für alle Zuwendungsempfänger zu erhalten, haben wir eine offizielle Anfrage an das Bundesfamilienministerium gestellt.
Wir bleiben dran und werden berichten …