Steuerhinterziehungsindustrie vs. Kindervergewaltigungsindustrie NRW-Justizminister sieht das so:
Zum Petitionsupdate: LINK
Es macht mich wütend und es ist skandalös, was Peter Biesenbach, NRW-Justizminister von sich gibt. Gleichzeitig macht es sehr deutlich, wie so manch ein Politiker Euros und Kinderschutz gewichtet!
Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde nahezu unbemerkt, heimlich, still und leise auch an der Verjährung für Steuerhinterziehung gedreht. Man hob sie auf das Zweieinhalbfache an – Hintergrund waren die fragwürdigen Cum-Ex-Geschäfte! Das ist wichtig und richtig und die Maßnahme stelle ich gar nicht in Frage, aber DAS ist einfach so schnell mal möglich, wohingegen man sich bei der Verjährung in Bezug auf Kindesmissbrauch nicht einen Millimeter bewegt!? Warum? Wie wichtig sind dem Staat Euros? Wie wichtig sind dem Staat unsere Kinder?
Folgende Aussagen Biesenbachs bezieht sich auf Cum-Ex-Geschäfte; deren Verjährung Rückwirkung(sverbot)! (Quelle: LINK):
„Wir haben hier eine Steuerhinterziehungsindustrie erlebt und erleben sie noch, die immer komplett darauf aus war, zu verschleiern und zu verdecken. Und wir erleben auch heute noch, dass die betroffenen Banken und Institute überhaupt nicht kooperationsbereit sind. Hier herrscht ein so überbordendes Allgemeininteresse, dass es aus meiner Sicht angemessen ist, sich über die Rückwirkung hinwegzusetzen.“ Am Ende müsse das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Er geht also tatsächlich soweit, sich im Falle Cum-Ex über das im Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip hinweg zu setzten!
Genau diese Aussage, hätten wir uns von Biesenbach auf die Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch gewünscht! Stattdessen erhielten wir vom Justizministerium in NRW folgende Aussage (Quelle: LINK):
„Die Forderung nach einer gänzlichen Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern vermag ich indes nicht beizutreten. Grund des Instituts der Verjährung ist, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit die Bestrafung weder kriminalpolitisch notwendig noch gerecht erscheint. Im Bereich der Strafverfolgung kommt hinzu, dass ihre Durchführung mit dem Zeitablauf infolge des Verlusts und der Entwertung von Beweismitteln häufig unmöglich wird. Diese Erwägung tritt nur ausnahmsweise bei wenigen schwersten Verbrechen, die nicht verjähren, nämlich Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, gänzlich zurück, weil wegen des herausragenden Unrechtsgehalts dieser Taten ihre Verfolgung und gerechte Bestrafung dauerhaft unverzichtbar erscheint. Eine solche Ausnahmestellung hat schon der „einfache“ Totschlag nicht, der nach der Wertung des Gesetzes eines der gravierendsten Delikte ist. Dies bitte ich bei allen nachvollziehbaren Überlegungen, die Sie ihrerseits vortragen, zu bedenken.“
Mit freundlichen Grüßen
Peter Biesenbach
Wenn das keine Doppelmoral ist! Wer die Lobby hat, hat die Macht etwas zu verändern!
Ich habe diese Lobby nicht, aber ich habe etwas sehr wertvolles! Das seid ihr! Euer Rückhalt, den ich vor allem in den letzten Tagen spüren dürfte hat mir den Termin bei Frau Lambrecht ermöglicht!
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Euer Markus und Herr Picasso
Euer Tour41-Team