FSM reagiert auf die Corona-Krise
Die Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch reagiert auf die Corona-Krise mit einer deutlichen Vereinfachung der Regelungen zur Abrechnung bewilligter Leistungen. Ab sofort müssen Antragstellende für die bewilligten Leistungen keine Belege mehr einreichen.
Mehr dazu: Neues Verfahren zur belegfreien Abrechnung
Ab sofort können Sie Anträge auf Hilfeleistungen an den Fonds Sexueller Missbrauch auch per E-Mail bei der Geschäftsstelle FSM einreichen.
Mehr dazu: Einreichen von Anträgen auch per E-Mail möglich
Als Reaktion auf die Corona-Krise versendet die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch ab sofort nur noch elektronisch unterzeichnete Bescheide.
Mehr dazu: Verfahrensumstellungen bei Unterzeichnung und Versand von Bescheiden
Bearbeitungsstände (Stand 12.03.2020):
- Erstanträge mit Eingang ab Oktober 2019
- Änderungs- und Ergänzungsanträge mit Eingang ab Juli 2018
- Rechnungen mit Eingang ab Oktober 2019
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