Informationen für Betroffene

Übersicht über die bekanntesten Hilfsangebote für Betroffene sexualisierter Gewalt
Hilfetelefon, Hilfeportal
Fonds sexueller Missbrauch
OEG (Opferentschädigungsgesetz)
Diagnose Komplexe PTBS und mehr (6B41/ICD11)
Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt bietet das Hilfe-Telefon berta <= Link
Der Fonds sexueller Missbrauch
Der Fonds sexueller Missbrauch leistet Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in Form von Sachleistungen in Höhe von 10.000 €.
Sachleistungen heißt: Der Betrag wird nicht einfach auf Euer Konto überwiesen. Er wird für Leistungen gewährt, die die Folgen der erlebten sexualisierten Gewalt lindern.
Der Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem, wie der Fonds genannt wird, können an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) gestellt werden.
Es wird unterschieden zwischen Anträgen für den familiären Bereich und Anträgen für den institutionellen Bereich.
Im Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (siehe oben) könnt Ihr nach Beratungsstellen suchen, die euch bei der Antragstellung unterstützen.
Betroffene, die unsere Beratungsstelle in 51515 Kürten verkehrstechnisch erreichen können, unterstützen wir auf Anfrage gerne bei der Antragstellung ([email protected]).
https://www.fonds-missbrauch.de
Das Opferentschädigungsgesetz OEG
Schon vor einigen Jahren wurde eine Reform des Sozialen Entschädigungsrechts angekündigt, zu dem auch das Opferentschädigungsgesetz gehört. Vor dem Jahr 2024 wird eine Neufassung jedoch voraussichtlich nicht in Kraft treten.
Die aktuelle Gesetzeslage zum OEG
Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Antrag Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten. Anspruchsberechtigt sind Geschädigte und Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern).
Ein Anspruch setzt voraus, dass eine Person durch einen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Angriff oder bei dessen rechtmäßiger Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Eine Verurteilung ist nicht erforderlich.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Entschädigungsantrag kann wie folgt gestellt werden:
Formlos oder mit Formularen der Landesversorgungsbehörden oder mit Hilfe des bundeseinheitlichen Antragsformulars.
Bei einer Gewalttat im Inland können Betroffene den Antrag bei der Versorgungsbehörde des Bundeslandes stellen, in dem sich die Tat ereignet hat.
Umfangreiche Informationen zum OEG und den jeweils zuständigen Behörden gibt es hier: http://www.bmas.de
Das sind die Erfahrungen vieler Antragsteller:innen
Bei Antragstellung für das OEG muss man mit einer sehr langen Bearbeitungszeit rechnen.
Ein Antrag im Rahmen des OEG bedeutet aufgrund der hohen Standards hinsichtlich der Prüfung auf Plausibilität und Begutachtung sowie Offenlegung der gesamten persönlichen Erfahrungen in Bezug auf die Tat, eine große Belastung für Antragsteller:innen. Die meisten Antragsteller:innen aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt scheitern beim OEG an den hohen Hürden der Beweispflicht und Glaubwürdigkeit. Entscheidet selbst. Wenn Ihr stabil seid und Eure Erwartungen in Grenzen haltet, dann versucht es.
Die Kritikpunkte der gängigen Praxis sind dem Gesetzgeber hinlänglich bekannt. Bereits im September 2018 wurde unserer damaligen Familienministerin Frau Giffey eine lange Liste der reformbedürftigen Punkte durch Ingo Fock und Kerstin Claus im Rahmen des Kongresses MitSprache des Betroffenenrates übergeben. Im Rahmen eines Workshops durften wir an der Erstellung der Forderungen mitwirken. Frau Giffey versprach, sich für die Umsetzung einzusetzen. Dennoch wird mit einer evtl. Verschlechterung der Bedingungen gerechnet. Grund hierfür ist ein vorliegender Gesetzesentwurf, der auf das Ergebnis schließen lässt.
Kurzer Exkurs über Diagnosen und Differentialdiagnosen
Dr. Martin Sack Komplexe PTBS 2005
Folgen schwerer Traumatisierungen – klinische Bedeutung und Validität der Diagnose komplexe posttraumatische Belastungsstörung
„Das Symptomspektrum von Patienten mit schwersten und langanhaltenden Traumatisierungen wird durch die Diagnosekriterien der posttraumatischen Belastungsstörung nur unzureichend beschrieben. Ergänzend wurde daher von einer Arbeitsgruppe um Judith Herman und Bessel van der Kolk die Diagnose der komplexen posttraumatischen Belastungsstörung vorgeschlagen …“
Ein erlebter sexueller Missbrauch in der Kindheit ist immer ein traumatisches Erlebnis. Eine Vielzahl der Taten kommt erst nach vielen Jahren ans Licht. Durch Tatdynamiken, Täterstrategien und kindliche Schutzfaktoren bedingt, hat die/der Betroffene meist keine frühzeitige Hilfe erfahren. So wird aus dem Erlebten auf Dauer ein chronisch komplexes Trauma, aus einer PTBS eine chronisch komplexe PTBS. Dies zu wissen ist der erste Schritt zur richtigen Diagnose und zur adäquaten Hilfe.
Dieser Tatsache trägt nun endlich nach Jahren der neue ICD 11 Rechnung:
Differentialdiagnosen
„Borderline“ lautet die häufige Diagnose bei Traumafolgestörungen . Bei komplexen Traumatisierungen in Kindheit und Jugend ist das Borderline-Muster jedoch oft nur ein Teil des Spektrums einer komplexen PTBS.

Der Betroffenenrat des UBSKM stellt sich vor
