Bundesregierung streicht Gelder – Hilfen für Missbrauchsbetroffene stehen vor dem Aus
Haushaltsausschuss streicht Gelder – trotz explizitem Koalitionsversprechen
Waren die Versprechen des Ministeriums und der Bundesregierung nur eine Art Hinhaltetaktik? Wo kein Wille, da kein Weg?
Bereits seit März 2024 setzen wir uns gemeinsam mit vielen anderen Initiativen und Fachstellen für den Erhalt des Fonds sexueller Missbrauch ein.
Damals waren es zunächst nur Gerüchte. Doch leider wurden die Gerüchte zur Realität.
Zitat aus dem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Oktober 2024:
„…Deshalb wollen wir die Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt für die Zukunft rechtskonform aufstellen. Einen Beschluss der Bundesregierung zur Einstellung des FSM gibt es nicht.“…
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung im Mai 2025:
„Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort.“
Leere Versprechen und massiver Vertrauensbruch
Der Haushaltsausschuss hat vor wenigen Tagen beschlossen, ab 2026 keinerlei Mittel mehr für den FSM bereitzustellen. Damit wird das Hilfesystem faktisch beendet – trotz der Zusage im Koalitionsvertrag, den Fonds fortzuführen.
➡️ Ein klarer Wortbruch gegenüber Betroffenen.
Für Menschen, die ihren Antrag bis Mitte März 2025 gestellt haben, reicht das Restbudget noch bis 2028.
Doch:
👉 Neue Anträge? Nicht mehr möglich.
👉 Zukunft des Hilfesystems? Politisch abgeräumt.
Massive Kritik aus Fachwelt und Kirchen
Die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus spricht von einem „Desaster“ und einem „hochproblematischen“ Signal an alle Betroffenen sexualisierter Gewalt.
Erst vor Kurzem hatte sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass Möglichkeiten zur rechtskonformen Weiterführung des FSM aufzeigt.
Auch kirchliche Vertreter:innen – darunter EKD und Diakonie – kritisieren offen, dass sich der Staat aus seiner Verantwortung zurückzieht, während Missbrauchsfälle weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben.
➡️ Die Botschaft, die Betroffene nun erhalten:
„Ihr seid nicht wichtig genug für eine gesicherte Finanzierung.“
Erschwerung der Hilfen: Keine Vorfinanzierung mehr
Bereits Anfang 2025 wurde die Vorauszahlung gestrichen!
Das bedeutet:
➡️ Betroffene müssen Kosten erst einmal selbst zahlen – und hoffen später auf Erstattung.
Für viele ist das schlicht unmöglich. Bearbeitunszeiten von 12 Wochen sind keine Seltenheit.
Fehlende Perspektive – keine Übergangslösung in Sicht
Trotz aller Warnungen gibt es keine gesicherte Zusage für ein neues Hilfesystem.
Keine Übergangsregelung.
Keine belastbare Alternative.
➡️ Der Staat lässt Betroffene im Stich – erneut.
Warum das fatal ist
Betroffene sexualisierter Gewalt benötigen langfristige, niedrigschwellige Unterstützung.
Die Fallzahlen bleiben hoch und steigen – vor allem in digitalen Bereichen – weiterhin.
Fachstellen können ohne zugesicherte Mittel keine verlässliche Arbeit leisten.
Die Entscheidung des Haushaltsausschusses ist nicht nur unsozial – sie ist gefährlich. Sie zerstört Vertrauen, verhindert Schutz, verhindert Hilfe und ist ein Rückschritt für die gesamte Aufarbeitungspolitik in Deutschland!