📢 Stoppt die Schließung des Fonds sexueller Missbrauch! 🚨














Antragstellung nur noch bis spätestens 31.08.25 möglich!
Seit nunmehr einem Jahr versuchen wir von verantwortlichen Stellen Antworten zu bekommen. Mit 12.841 Unterschriften für den Erhalt des Fonds sexueller Missbrauch habt ihr unsere Petition bisher unterstützt. Ganz lieben Dank für euren großartigen Support.
Nun gibt es leider traurige Gewissheit und trotz diverser Warnungen, unsere Petition wäre voreilig und würde die Verhandlungen gefährden, müssen wir mit Bedauern feststellen, dass eintritt, was wir und viele andere befürchtet haben:
Am 12.03.2025 werden auf der Homepage des Fonds sexueller Missbrauch die Änderungen und aktuellen Richtlinien beim Ergänzenden Hilfesystem veröffentlicht und die Schließung wird bekannt gegeben. Die Antragstellung ist nur noch bis zum 31.08.2025 möglich, vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung bei erhöhtem Antragsvolumen.
Monate zuvor erhielten Antragstellende bereits Bewilligungsbescheide zu den veränderten Bedingungen, die sehr verunsicherten.
Die Inanspurchnahme der Mittel ist unter den neuen Voraussetzungen nur für Menschen möglich, die in der Lage sind, für Wochen und Monate Vorkasse zu leisten. Vorauszahlungsanträge wurden ohne Ankündigung und Transparenz ersatzlos gestrichen. Die Auszahlungen gestaffelt und zeitlich befristet.
Schlüssige Rückmeldungen auf Anfragen erhalten weder wir, noch Betroffene, noch kooperierende Beratungsstellen und Betroffeneninitiativen. Stattdessen wird relativiert und vertröstet.
Kein Einzelfall e.V. hat Informationen gesammelt und Offene Fragen an die Verantwortlichen formuliert, die ihr hier nachlesen könnt:
Der Betroffenenrat bei der UBSKM hat zwei Stellungnahmen forumuliert:
Die wichtigsten Änderungen bis zur Schließung kurz auf den Punkt gebracht:
1. Erstanträge können nur noch bis zum 31. August 2025 eingereicht werden. Bei hohem Antragsvolumen kann der Termin vorverlegt werden!
Zitat/Auszug Richtlinie: …“ Sie können bis zum 31.08.2025 eingereicht werden. Sollte sich die Bearbeitungszeit verlängern, ist die Bewilligungsbehörde berechtigt, ein früheres Datum bekannt zu geben.“
2. „Bewilligungen von Erstanträgen werden bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.“
3. „Bewilligte Leistungen müssen innerhalb von drei Jahren abgerechnet werden. Auszahlungen von bewilligten Leistungen werden bis 31. Dezember 2028 vorgenommen.“
Dieser Satz sorgt für große Verunsicherung und steht im Konflikt mit Punkt 6: „Leistungen können nur gewährt werden, sofern dafür Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.“
4. Ab 2025 werden Gelder in festgelegten Jahresraten ausgezahlt. „Das Ergänzende Hilfesystem darf Leistungen nicht mehr für einen unbefristeten Zeitraum bewilligen. Bewilligte Leistungen müssen daher innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der erste begünstigende Bescheid an die antragstellende Person ergeht, abgerechnet werden. Zudem gilt für Antragstellende, die ab dem 1. Januar 2025 erstmals einen bewilligenden Bescheid vom Ergänzenden Hilfesystem erhalten, dass ihnen die Bewilligungssumme (bis zu 10.000 €) in festgelegten Jahrestranchen gewährt wird.“
5. „Vorauszahlungen sind nicht mehr möglich.“
6. „Aktuell stehen noch Ausgabemittel bzw. so genannte Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 und folgende zur Verfügung.“
Der FSM darf nicht abgeschafft werden! Er kann mitunter Leben retten! Gemeinsam können wir etwas bewegen – jede Stimme zählt! Danke für Eure Unterstützung!
Steffi & Michaela
Tour41 e.V.