Neues zum Fonds sexueller Missbrauch – Post vom Ministerium
Im Frühjahr 2024 erreichten uns Anfragen von Betroffenen zu einer möglichen Auflösung des Fonds sexueller Missbrauch, der für viele Menschen eine sehr wichtige Unterstützung darstellt.
Grund für die Besorgnis war eine Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes in der es u. a. heißt, der Fonds sexueller Missbrauch müsse zügig abgewickelt werden und werde nicht verstetigt. Die Bundesregierung hätte im August 2023 die Auflösung beschlossen.
Seither versuchen wir gesicherte Informationen zu erhalten, wie es nun wirklich um den Erhalt des Fonds steht.
Anfang September stellten wir eine Anfrage an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurz Bmfsfj, Bundesministerin Lisa Paus.
Unsere Anfrage an das Bmfsfj
„Sehr geehrte Frau Bundesministerin Paus,
wir bitten Sie um Mitteilung des aktuellen Sachstands in Bezug auf die von der Bundesregierung im August 2023 beschlossene Abwicklung des Fonds sexueller Missbrauch. Konkret bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Bleibt es beim Beschluss der Bundesregierung aus August 2023, den Fonds sexueller Missbrauch nicht zu verstetigen und geordnet abzuwickeln?
- Wird sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür einsetzen, dass der Fonds sexueller Missbrauch erhalten bleibt und verstetigt wird oder geht es lediglich um die Planung einer geordneten Abwicklung zur Auflösung des Fonds?
- Für welchen Zeitraum kann ein Fortbestand des Ergänzenden Hilfesystems Fonds sexueller Missbrauch gewährleistet werden?
- Ist die kontinuierliche Auszahlung der bereits bewilligten Mittel zu 100% gesichert?
- Wie lange können Betroffene noch Anträge stellen?
Die möglichst kurzfristige und präzise Beantwortung dieser Fragen ist für die Menschen, die auf die Unterstützung des Fonds sexueller Missbrauch angewiesen sind, enorm wichtig.
Bereits vor einigen Monaten erreichten uns Fragen von Betroffenen zu einer möglichen Auflösung des Fonds sexueller Missbrauch. Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofs sorgt für große Verunsicherung. Spekulationen und beschwichtigende Aussagen helfen hier nicht weiter. Die Menschen brauchen Klarheit, Planungssicherheit und faktenbasierte Informationen.
Wir haben eine Petition zum Erhalt des Fonds gestartet, die mittlerweile von etwa 10.000 Menschen unterzeichnet wurde > https://innn.it/missbrauch . Diese möchten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Positionspapier übergeben.
Wir hoffen einen Beitrag zum Erhalt des Fonds sexueller Missbrauch leisten zu können. Er ist für sehr viele Menschen (über)lebenswichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lachmann
Michaela Goldau
Svenja Langheim
– Tour41 e.V. –
Antwort des Bmfsfj
„Sehr geehrte Frau Lachmann, sehr geehrte Frau Goldau, sehr geehrte Frau Langheim,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. September 2024 an Frau Bundesministerin Paus. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie bitten um Informationen zum Sachstand in Bezug auf den Fonds sexueller Missbrauch (FSM). Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Bundesrechnungshof hat den FSM geprüft und festgestellt, dass bei seiner Verwaltung an einigen Stellen gegen das Haushaltsrecht verstoßen wurde. Das BMFSFJ erkennt die berechtigten Kritikpunkte an. Gleichzeitig halten wir daran fest, dass Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend weiterhin niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen brauchen, wie sie der FSM gewährt. Sie sind ein wichtiger und notwendiger Baustein staatlicher Unterstützung, um die gesetzlichen Hilfen zu ergänzen und Lücken in den Regelsystemen zu schließen.
Deshalb wollen wir die Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt für die Zukunft rechtskonform aufstellen. Einen Beschluss der Bundesregierung zur Einstellung des FSM gibt es nicht.
Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 sind Mittel enthalten, die sowohl zur weiteren Finanzierung der bislang bewilligten Leistungen als auch zur Bewilligung weiterer Leistungen im Jahr 2025 zur Verfügung stehen, sofern der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber dem Vorschlag folgt. Der Haushaltsplan sieht zudem Verpflichtungsermächtigungen vor, so dass die bewilligten Leistungen weiterhin über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgerufen werden können. Über die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für künftige Jahre entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Mit freundlichen Grüßen
B.
Referat 524
„Kinder- und Jugendgesundheit, Unterstützung für Betroffene sexueller Gewalt“
Abteilung 5 – Kinder und Jugend
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)“
Wir sind ein wenig irritiert - wie geht es euch?
Einerseits sind wir sehr froh zu lesen, sind dankbar und hegen keine Zweifel, dass das Bmfsfj am Fonds sexueller Missbrauch festhalten will, andererseits irritieren uns die widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf die vom Bundesrechnungshof veröffentlichten Angaben.
Fazit:
Wir fragen mal beim Bundesrechnungshof nach den Quellen für die in der Pressemitteilung veröffentlichten Informationen.