#Infos zu Hilfsangeboten
#Infos zu Hilfsangeboten
Hier findest du Rat und Hilfe sowie Beratungsstellen in Wohnortnähe:
Das bundesweite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es unterstützt alle Menschen, Informationen, Hilfe und Beratung bei sexuellen Übergriffen zu finden – vor Ort, online oder telefonisch.
Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt bietet das Hilfe-Telefon berta.
Wusstest du, dass du als Betroffene*r von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend unter bestimmten Voraussetzungen Sachleistungen in Höhe von 10.000 € beim Fonds sexueller Missbrauch beantragen kannst?
Der FSM wurde 2013 als Folge der Beratungen des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch 2010 ins Leben gerufen und sollte zunächst, zeitlich befristet, als Ergänzendes Hilfesystem installiert werden. Mittlerweile wurde er verstetigt.
Wo und wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem, wie der Fonds genannt wird, können an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) gestellt werden. Es wird unterschieden zwischen Anträgen für den familiären Bereich und Anträgen für den institutionellen Bereich. Die Antragsformulare und weitere Infos findest du auf der Website des FSM.
Im Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch kannst du nach Beratungsstellen suchen, die dich bei der Antragstellung unterstützen.
Betroffene, die unsere Unabhängige Beratungsstelle in 51515 Kürten verkehrstechnisch erreichen können, unterstützen wir auf Anfrage gerne bei der Antragstellung ([email protected]).
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein Gesetz, das Opfern von Gewalttaten, bestimmten Straftaten und anderen vorsätzlichen, rechtswidrigen Taten Entschädigungen und Unterstützung gewährt. Das OEG hat das Ziel, Opfer von schweren körperlichen, seelischen oder sexuellen Gewalttaten sowie Hinterbliebene von Tötungsdelikten finanziell und sozial zu unterstützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Leistungsdetails im Opferentschädigungsgesetz variieren können. Daher ist es ratsam, im konkreten Fall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, um die aktuellen Bestimmungen zu erfahren.
Anspruchsberechtigte Personen:
Leistungen:
Antragsverfahren:
Fristen:
Zuständige Behörden:
Verhältnis zu anderen Leistungen:
Hier findest du weitere Informationen zum OEG:
Wenn du an Beratung & Austausch interessiert bist, dann wende dich gerne an uns. Wir hören dir zu und stehen dir zur Seite soweit es uns möglich ist.