Die Tour, Gut zu wissen

Erweitertes Führungszeugnis – eine trügerische Sicherheit

Unglaublich: Für Einträge im Erweiterten Führungszeugnis gibt es eine relativ kurze „Haltbarkeit“!

Ihr Lieben;
wir wissen, es gibt viel zu tun und viel zu verändern und wir wissen, dass unsere bisherige „Mission“ zur Abschaffung der Verjährungsfrist nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Reformbedarfs abdeckt. Den Forderungen und Feststellungen des Betroffenenrates und des UBSKM schließen wir uns hier vollumfänglich an =>

Stellungnahme des Betroffenenrats zum Reformbedarf des Sexualstrafrechts

Missbrauchsbeauftragter und sein Beirat fordern bessere Verfahrensabläufe in den Hilfe- und Rechtssystemen

Je weiter wir in die Tiefen der Thematik einsteigen, desto deutlicher wird, wie hilfreich die Regelungen in unserem Rechtssystem doch oft den Tätern und Täterinnen sind. Und im Gegensatz zu manch einer Fachkraft bei Polizei und Justiz, sind und werden die Täter und Täterinnen sehr gut informiert.

So finden sich in verschiednen Foren immer wieder Fragen von Tätern und Täterinnen nach Löschungsfristen von Einträgen aus Erweiterten Führungszeugnissen, wie z. B.:“Ich studiere gerade Lehramt und muss für mein Praktikum ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wegen § 176a wurde ich vor einiger Zeit verurteilt. Wann wird der Eintrag gelöscht?“

Eine liebe Mitstreiterin hatte ein interessantes und langes Gespräch mit einem erfahrenen Kriminaldirektor und Sonderermittler in einem aktuellen Fall. Ursprünglich wollte sie ihre Empörung über die Leugnung von organisiertem rituellen Missbrauch durch die bekannte Kriminalpsychologin Lydia Benecke zum Ausdruck bringen.

Was sie u. a. über die Löschungsfristen von Vorstrafen erfuhr, ist ein weiterer Grund, laut und aktiv zu werden!

In Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist es mittlerweile Standard, von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bei Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern. Dies ist auch fester Bestandteil von Schutzkonzepten.

Hierbei kann das Erweiterte Führungszeugnis allerdings höchstens als kleine Hürde und keinesfalls als Sicherheitsmerkmal betrachtet werden.

Denn:

  1. Die meisten Sexualstraftaten gegen Kinder kommen erst gar nicht zur Anzeige und somit nie vor Gericht;
  2. Selbst wenn angezeigt wird und es zur Verhandlung kommt, werden die Verfahren häufig wegen dünner Beweislage oder Aussage gegen Aussage eingestellt, Freispruch heißt nicht zwangsläufig unschuldig;
  3. Außerdem: Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt und ein Eintrag im Erweiterten Führungszeugnis erfolgt, wird dieser in der Regel nach 3 bzw. 5 Jahren, je nach Strafzumessung, gelöscht bzw. nicht mehr aus dem Zentralregister übertragen!

Ein Eintrag erfolgt nicht, wenn eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten verhängt wird.

Erst ab einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr gilt der Begriff „Verbrechen“, bei unter 1 Jahr oder Geldstrafe handelt es sich noch um ein „Vergehen“!

Ein unter Auflagen eingestelltes Verfahren wird nicht eingetragen!

Das wird dann vielleicht die nächste Petition!!!

 

Die Einzelheiten zu diesen Rechtsvorschriften werden wir demnächst unter „Aktuelle Gesetzeslage“ ergänzen.

 

Comment (1)

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Regine Godehardt

29. Juli 2019

Ich bin leider auch eine Betroffene und ein großer Fan von Eurer Petition auf change.org. Dieses (Nicht-)Urteil deprimiert mich ebenfalls, Sie haben das sehr gut begründet. Ansonsten dachte ich immer, dass es sehr strenge Regelungen gäbe, um ein Pflegekind aufzunehmen, verheiratete Ehepaare mit geregeltem Einkommen usw. Ich frage mich entsetzt, ob im Fall von Lügde von einer/m JugendamtsmitarbeiterIn einem Täter sein nächstes Opfer „geschenkt“ wurde (mit monatlicher Prämie). Es gehört doch wohl zu dem gerichtlichen Verfahren, dass dieses Jugendamt überprüft wird.
Aber Ihre Petition, die ich natürlich auch unterschrieben habe, macht mir Hoffnung, denn eine Viertel Millionen Unterschriften lassen sich nicht einfach unter den Tisch kehren. Und es werden hoffentlich noch viel mehr.